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§ 82b GewO -
Häufige Fragen (FAQ)

Damit ein Betrieb rechtssicher und sicherheitstechnisch einwandfrei geführt werden kann, schreibt die Gewerbeordnung in § 82b eine regelmäßige Überprüfung von genehmigungspflichtigen Betriebsanlagen vor. Diese Überprüfung dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern auch der Sicherheit von Mitarbeitern, Nachbarn und Kunden.


Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Anlage effizient, rechtskonform und ohne unnötigen Aufwand überprüfen zu lassen.

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FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten:

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1. Wer ist verpflichtet, eine Betriebsanlagenüberprüfung nach § 82b durchzuführen?

Alle Betreiber von genehmigungspflichtigen Betriebsanlagen sind verpflichtet, ihre Anlage regelmäßig zu überprüfen. Diese Pflicht betrifft Gewerbetreibende unabhängig von der Betriebsgröße und Branche. Verantwortlich ist je nach Ausstellung der Betriebsanlagengenehmigung der Eigentümer oder der Pächter einer Betriebsanlage.

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2. In welchem Intervall muss die Überprüfung erfolgen?

Die Betriebsanlage ist alle 5 Jahre durch eine fachkundige Person zu überprüfen. In Sonderfällen können von der Behörde kürzere Intervalle vorgeschrieben werden.

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3. Was sind die erforderlichen Tätigkeiten/ Pflichten eines Unternehmers für die Durchführung der Betriebsanlagenüberprüfung nach §82b?

  1. Bestellung einer fachkundigen Person (z. B. Ingenieurbüro, Ziviltechniker, befugter Gewerbetreibender)

  2. Sicherstellung, dass die Anlage den genehmigten Unterlagen und gesetzlichen Vorschriften entspricht

  3. Aufbewahrung des Prüfberichts im Betrieb, um ihn jederzeit bei behördlichen Kontrollen vorlegen zu können​

  4. Behebung von Mängeln, die im Prüfbericht festgestellt werden

  5. Anzeige wesentlicher Änderungen an der Betriebsanlage bei der zuständigen Behörde​

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4. Was wird im Rahmen der Überprüfung kontrolliert?

Hier wird geprüft, ob die Betriebsanlage:

  • den genehmigten Unterlagen entspricht,

  • den Schutz von Arbeitnehmern, Nachbarn und Umwelt sicherstellt,

  • die erforderlichen sicherheitstechnischen Einrichtungen aufweist,

  • keine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum darstellt.

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5. Welche Folgen hat eine Nichtdurchführung?

Unternehmer, die ihre Pflicht zur Überprüfung nicht erfüllen, riskieren:

  • Verwaltungsstrafen,

  • behördliche Auflagen oder Nachkontrollen,

  • im schlimmsten Fall die Untersagung des Betriebs.

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6. Welche Vorteile hat die regelmäßige Überprüfung?

  • Rechtssicherheit gegenüber Behörden

  • Schutz vor Strafen und Betriebsunterbrechungen

  • Erhöhung der Betriebssicherheit

  • Nachweis für Versicherungen im Schadensfall

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7. Wie läuft eine Beauftragung bei uns ab?

  1. Erstgespräch mit Unterfertigung des Prüfauftrages und einer Vollmacht gegenüber der zuständigen Behörde

  2. Klärung des Prüfgegenstandes und der Fristen gegenüber der zuständigen Behörde

  3. Anforderung der Schlüssel- Dokumente (Prüfungsgrundlagen)

  4. Vorgehensweise und unser Leistungsspektrum:

    1. Vorbereitung: Wir sichten und bewerten die bereitgestellten Genehmigungsunterlagen​

    2. Ortsbefundung: Wir führen eine Begehung der gesamten Anlage durch, um den Ist- Zustand mit dem Soll- Zustand (Bescheidlage) abzugleichen

    3. Prüfung der Rechtskonformität: Wir prüfen die Einhaltung der Auflagen und der sonstigen anlagenrelevanten gewerberechtlichen Vorschriften (z.B. Lärm, Abfall, Gefahrenstoffe).

    4. Dokumentation: Wir erstellen die rechtskonforme Prüfbescheinigung (Bericht) gemäß §82b GewO

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